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   OVG Niedersachsen, 10.02.2016 - 13 ME 183/15   

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OVG Niedersachsen, 10.02.2016 - 13 ME 183/15 (https://dejure.org/2016,76597)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.02.2016 - 13 ME 183/15 (https://dejure.org/2016,76597)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Februar 2016 - 13 ME 183/15 (https://dejure.org/2016,76597)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 27 EGV 882/2004; VetVwGO ND 2014; § 8 VetVwGO ND 2014; Anl VI.3.1.2 GOVV 2015; Anl VI.3.1.3 GOVV 2015; § 80 Abs 5 S 1 Alt 1 VwGO; § 80 Abs 6 VwGO
    Gebühren; Gebührenfestsetzung; hinreichende Bestimmtheit; Klarstellung; Kostenfestsetzungsbescheid; rückwirkende Anwendung; rückwirkende Inkraftsetzung; Schlachttier- und Fleischuntersuchung; Schlechterstellungsverbot; unionsrechtliche Mindestgebühr; Vertrauensschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Magdeburg, 10.12.2015 - 6 A 99/15

    Heimrecht: Fachliche Eignung zum Heimleiter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2016 - 13 ME 183/15
    Das weitere Klageverfahren 6 A 99/15, das (teilweise) gegen den Ersetzungsbescheid vom 26. Januar 2015 gerichtet gewesen war, wurde am 20. Mai 2015 aufgrund übereinstimmender Erledigungserklärungen ebenfalls eingestellt, nachdem der Antragsgegner diesen Bescheid mit Schriftsatz vom 13. Mai 2015 aufgehoben hatte, soweit darin für Januar 2010 Gebühren von mehr als 87.471 Euro festgesetzt worden waren.

    Voraussichtlich resultiere aus dem Bescheid vom 26. Januar 2015 in der Fassung der Prozesserklärung des Antragsgegners im Verfahren 6 A 99/15 eine Höhenbegrenzung auf die dort im Ergebnis festgesetzte unionsrechtliche Mindestgebühr.

    Im Bescheid vom 10. September 2015 liege eine zulässige Nacherhebung einer Teilschuld in Höhe von 34.988,40 Euro, die eine "Veranlagungslücke" schließe und auf die er - der Antragsgegner - auch in den vorgängigen Klageverfahren nicht verzichtet habe; im Gegenteil sei diese im Schriftsatz vom 13. Mai 2015 zum Verfahren 6 A 99/15 für den Fall der rückwirkenden Heilung der Verordnungsmängel sogar angekündigt worden.

    Denn damit wird die Festsetzung vom 26. Januar 2015 nur in Höhe des den Mindestbetrag von 87.471 Euro (= 1 Euro je Schwein) übersteigenden Teils aufgehoben; in eben diesem Umfang hatte der Antragsgegner jedoch bereits zuvor mit Schriftsatz vom 13. Mai 2015 im Klageverfahren 6 A 99/15 eine Teilaufhebung vorgenommen.

  • OVG Niedersachsen, 30.01.2008 - 1 ME 270/07

    Rohbauwert als Ausgangspunkt für die Ermittlung der Baugebühren; Bestimmtheit des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2016 - 13 ME 183/15
    Mit Blick auf die Entlastungsfunktion der Vorschrift liegt darin eine echte Zugangsvoraussetzung, die bei Einreichung des Eilantrags erfüllt sein muss, und nicht lediglich eine Zulässigkeitsvoraussetzung, die bis zur Entscheidung des Gerichts nachgeholt werden könnte (vgl. 1. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 30. Januar 2008 - 1 ME 270/07 -, juris Rdnr. 4; 9. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 18. Januar 2006 - 9 ME 299/05 -, juris Rdnr. 2).

    Soweit der Antragsgegner auf die in der Rechtsprechung zu dieser Vorschrift für den Regelfall angesetzten Monatsfrist (vgl. etwa 1. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 30. Januar 2008, a.a.O., Rdnr. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28. November 2005 - OVG 12 S 9/05 -, NVwZ 2006, 356) Bezug genommen hat, so konzediert er, was bereits das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat, nämlich dass sich die konkrete Länge der angemessenen Frist nach den Verhältnissen des Einzelfalls bestimme.

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Intensität der Antragsbegründung eine längere Bearbeitungszeit nahegelegt hätte (vgl. zu dieser Determinante den 1. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 30. Januar 2008, a.a.O., Rdnr. 8).

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 13 LB 54/12

    Bestimmtheitsgebot; Erforderlichkeit; Fleischuntersuchung; Gebühr;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2016 - 13 ME 183/15
    Mit seit Januar 2015 rechtskräftigem Urteil vom 20. November 2014 - 13 LB 54/12 - hob der Senat für frühere Zeiträume (Mai 2008 und Juli 2008 bis April 2009) ergangene Gebührenbescheide auf, soweit darin mehr als die unionsrechtliche Mindestgebühr von 1 Euro je Schlachtschwein festgesetzt worden war.

    Wie bereits der Senat in seinem Urteil vom 20. November 2014 (a.a.O., Rdnr. 77 ff.) für frühere Erhebungszeiträume entschieden hat, stellen diese Tatbestände jedoch keine wirksame Rechtsgrundlage für eine höhere Gebührenfestsetzung dar; sie sind vielmehr wegen materieller Rechtswidrigkeit infolge mangelnder Bestimmtheit nicht anzuwenden.

  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2016 - 13 ME 183/15
    (3) Soweit der Antragsgegner schließlich darauf verwiesen hat, das BVerwG lasse es für eine Heilung ausreichen, dass die erforderliche Rechtsgrundlage nachträglich (nach Erlass des Beitragsbescheides) ex nunc geschaffen werde (vgl. Urt. v. 25. November 1981 - 8 C 14.81 -, BVerwGE 64, 218 [221, 222 f.], juris Rdnrn. 17 ff., und v. 27. Januar 1982 - 8 C 12.81 -, BVerwGE 64, 356 [357], juris Rdnr. 12), ist nicht ersichtlich, dass diese speziell das Erschließungsbeitragsrecht betreffende Rechtsprechung als abgabenrechtlicher Grundsatz verstanden und auch auf das Gebührenrecht nach dem NVwKostG übertragen werden muss.
  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81

    Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2016 - 13 ME 183/15
    (3) Soweit der Antragsgegner schließlich darauf verwiesen hat, das BVerwG lasse es für eine Heilung ausreichen, dass die erforderliche Rechtsgrundlage nachträglich (nach Erlass des Beitragsbescheides) ex nunc geschaffen werde (vgl. Urt. v. 25. November 1981 - 8 C 14.81 -, BVerwGE 64, 218 [221, 222 f.], juris Rdnrn. 17 ff., und v. 27. Januar 1982 - 8 C 12.81 -, BVerwGE 64, 356 [357], juris Rdnr. 12), ist nicht ersichtlich, dass diese speziell das Erschließungsbeitragsrecht betreffende Rechtsprechung als abgabenrechtlicher Grundsatz verstanden und auch auf das Gebührenrecht nach dem NVwKostG übertragen werden muss.
  • OVG Niedersachsen, 08.12.1992 - 9 L 543/92

    Kein Anspruch auf Verzicht auf Aussetzungszinsen; Aussetzungszinsen; Heilung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2016 - 13 ME 183/15
    Es kann offenbleiben, ob dem vom Antragsgegner in diesem Zusammenhang zitierten Urteil des 9. Senats des Nds. OVG vom 8. Dezember 1992 - 9 L 543/92 -, juris Rdnr. 3, welches in einem kommunalabgabenrechtlichen Kontext ergangen ist, ein dahin gehender, nach § 1 Abs. 2 NKAG auch auf das Gebührenrecht übertragbarer abgabenrechtlicher Grundsatz entnommen werden kann.
  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 50/01 R

    Anfechtungsklage - Leistungsklage - Verpflichtungsklage - Feststellungsklage -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2016 - 13 ME 183/15
    Sie wären allenfalls dazu geeignet, dem Schreiben den Charakter eines bloß "formellen Verwaltungsakts" oder "Formal-VA" zu geben, wodurch lediglich Statthaftigkeit einer Anfechtungsklage sowie Klagebefugnis im Interesse der Beseitigung eines unerlaubt gesetzten Rechtsscheins eröffnet würden (vgl. für das Sozialrecht BSG, Urt. v. 20. Dezember 2001 - B 4 RA 50/01 R -, juris Rdnrn. 14, 16); eine bestandskraftfähige Regelung der Sache nach wäre damit nicht verbunden.
  • BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 43.83

    Klagebefugnis von Mietern einer öffentlich geförderten Wohnung bei Erteilung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2016 - 13 ME 183/15
    Auch für die vom Antragsgegner unter Verweis auf das Urteil des BVerwG vom 15. November 1985 - 8 C 43.83 -, BVerwGE 72, 226 (232) behauptete verbindlich "regelnde Feststellung" einer Erhebungsvoraussetzung (hier: dass sich die Rechtsgrundlage in der GOVV 2015 finde) im Schreiben vom 21. September 2015 ist hier kein Raum.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2016 - 6 A 3.15

    Anfechtung der Genehmigung der Entgeltverordnung eines Flughafenbetreibers durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2016 - 13 ME 183/15
    Das gegen den Bescheid vom 12. Februar 2010 geführte Klageverfahren 6 A 3/15 vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg endete am 16. April 2015 infolge der erwähnten vollständigen Aufhebung dieses Bescheides unstreitig.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2005 - 12 S 9.05

    Treibhausgas, Emissionshandel, Zuteilung, Berechtigung, Gebühr, Deutsche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2016 - 13 ME 183/15
    Soweit der Antragsgegner auf die in der Rechtsprechung zu dieser Vorschrift für den Regelfall angesetzten Monatsfrist (vgl. etwa 1. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 30. Januar 2008, a.a.O., Rdnr. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28. November 2005 - OVG 12 S 9/05 -, NVwZ 2006, 356) Bezug genommen hat, so konzediert er, was bereits das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat, nämlich dass sich die konkrete Länge der angemessenen Frist nach den Verhältnissen des Einzelfalls bestimme.
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2006 - 9 ME 299/05

    Zulässigkeit der Heranziehung zu einer Vorausleistung für einen künftigen

  • VGH Bayern, 25.03.1993 - 23 CS 93.412
  • VG Göttingen, 10.04.2019 - 1 B 488/18

    Evidenzkontrolle; Fahrtenbuchauflage; Messfoto, Qualität des;

    Mit Blick auf die Entlastungsfunktion der Vorschrift liegt in dem vorher zu durchlaufenden behördlichen Aussetzungsverfahren eine echte Voraussetzung für den Zugang zu gerichtlichem Rechtsschutz, die schon bei der Einreichung eines Eilantrags erfüllt sein muss; es handelt sich dabei nicht nur um eine Zulässigkeitsvoraussetzung, die bis zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts im vorliegenden einstweiligen Rechtschutzverfahren nachgeholt werden kann (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 10. Februar 2016 - 13 ME 183/15 -, zit. nach juris Rn. 26 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 11.08.2016 - 13 OA 130/16

    Einigungsgebühr; Gesamt-Gegenstandswert; Mitvergleichen; Verbindungsbeschluss;

    Ebenso wenig spricht für diese Deutung der Umstand, dass die einzelnen Regelungen des Vergleichs inhaltlich dahin gehen, sich bezogen auf das Obsiegen bzw. Unterliegen sowie die Kostenlast in allen elf Eilverfahren gleichermaßen am Ausgang des Bezugsverfahrens 6 B 130/15 (Veranlagungsjahr 2010 Monat Januar) zu orientieren, das später mit der Zurückweisung der Beschwerde des Antragsgegners gegen den dort ergangenen Beschluss vom 10. November 2015 durch Beschluss des Senats vom 10. Februar 2016 - 13 ME 183/15 - seinen rechtskräftigen Abschluss gefunden hat.
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